1. Gründen als Influencer – Wie geht das?
Wenn du deine Karriere als Influencer oder Content Creator starten möchtest, ist für dich relevant, unter welcher Rechtsform du am Markt gegenüber deinen Geschäftspartnern auftrittst. Grundsätzlich bestehen für dich 3 Möglichkeiten. Welche Rechtsform für dich die richtige ist und ob du einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehst, liest du hier.
2. Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbetreibender?
Häufig wird von Influencern die Frage gestellt, ob Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen oder Gewerbetreibende sind. Grundsätzlich agieren Influencer als Gewerbetreibende, wenn diese keiner wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Denn ein Influencer erbringt durch die Werbetätigkeit eine selbständige, wiederholende Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und das mit Gewinnerzielungsabsicht. Damit dürfte wohl vorweg eine sehr wichtige Frage geklärt sein. Es handelt sich also meistens um eine gewerbliche Tätigkeit, sobald man Werbung auf den eigenen Social-Media-Kanälen für Unternehmen macht.
3. Rechtsformwahl
Grundsätzlich gilt es abzuwägen, welche Kriterien für dich erfüllt werden sollen. Jede Rechtform geht mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen einher. Als Unterscheidungskriterien werden betrachtet:
- Haftungsbeschränkung
- Buchführungspflicht
- Image
- Gewerbeanmeldung
- Mindestkapital
- Steuern
4. Rechtsformvergleich für Influencer:
Einzelunternehmen | UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft | GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung | |
Haftungsbeschränkung | Haftung mit dem Privatvermögen | Keine Haftung mit dem Privatvermögen | Keine Haftung mit dem Privatvermögen |
Buchführungspflicht | Einnahmeüberschussrechnung reicht aus | Buchführungspflichtig | Buchführungspflichtig |
Image | anerkannt | Mittel anerkannt | Voll anerkannt |
Gewerbeanmeldung | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Mindestkapital | Kein Mindestkapital erforderlich | Das Mindestkapital beträgt 1 € (in der Realität sollten es jedoch mindestens 2.000 € sein) | Das Mindestkapital beträgt 25.000 €, es kann allerdings auch bereits mit 12.500 € gegründet werden |
Steuern | Einkommensteuer ab 9.408 € (Stand 2020 – Grundfreibetrag) (persönlicher Einkommensteuersatz) Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer (5,5%) Gewerbesteuer ab 24.500 € (hängt von der Gemeinde ab, in der du wohnst – Ø 14%) | Körperschaftsteuer (15%) Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (5,5%) Gewerbesteuer (hängt von der Gemeinde ab, in der du wohnst – Ø 14%) | Körperschaftsteuer (15%) Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (5,5%) Gewerbesteuer (hängt von der Gemeinde ab, in der du wohnst – Ø 14%) |
Viele Micro-Influencer wählen die Form des Einzelunternehmens, da hier bis zu einem Gewinn in Höhe von 24.500 € keine Gewerbesteuer zu zahlen ist, man selbst nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und man keine Mindesteinlage für die Gründung zu tätigen hat. Jedoch besteht hier keine Haftungsbeschränkung. Kennt man sich mit dem Thema Steuern und der Einnahmeüberschussrechnung nicht aus, sollte man bereits hier das Know-How eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Wird genügend verdient, nutzen einige Influencer die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung durch eine GmbH bzw. UG-Gründung. Sie arbeiten dann mit einem Steuerberater zusammen, der die laufende Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses, sowie die Steuererklärungen übernimmt. So kann man sich sorglos ums operative Geschäft kümmern und die Community weiter für den eigenen Content begeistern.
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung und stellt auch keine rechtliche Beratung dar, er dient lediglich der Orientierung.