Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbestimmungen für Influencer

1. Allgemeines

  1. Leadnow ist eine webbasierte Vermittlungsplattform von Werbeaufträgen. Unternehmen und Agenturen (im Folgenden Unternehmen sowie Auftraggeber) wird die Möglichkeit geboten, gezielt Werbeaufträge an Personen des öffentlichen Lebens (im Folgenden Influencer) mit einer großen Reichweite auf Social-Media-Kanälen zu vergeben. Der Influencer kann als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handeln.
  2. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der AGB.
  3. Leadnow behält sich das Recht vor jederzeit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern bzw. zu ergänzen, um Anpassungen an geänderte rechtliche Vorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen hinzuzufügen oder zu ändern. Die Informationen zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Influencer spätestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Influencer der Änderung nicht vor dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als akzeptiert. Auf die Widerrufsmöglichkeit und die Frist wird in der E-Mail gesondert hingewiesen. Aktive Werbeaufträge werden von den Änderungen nicht betroffen sein. Widerspricht der Influencer den Änderungen an den AGB, behält sich Leadnow das Recht vor, das Vertragsverhältnis nach Abwicklung aller aktiven Werbeaufträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Website abgerufen und ausgedruckt werden.

 

2. Vertragspartner und Nutzeraccount

  1. Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen jedem Influencer der Leadnow Plattform und der Leadnow GmbH, im Folgendem als Leadnow bezeichnet, ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für die Nutzung der Leadnow Plattform über die Webseiten leadnow.io, leadnow-marketing.de, leadnow-marketing.com, leadnow.me, expertenwissen.leadnow-marketing.de sowie sämtliche Subdomains dieser Domains.
  2. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Influencer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres integrierten Zahlungsdienstleisters. Zudem akzeptiert der Influencer bei der Verknüpfung mit YouTube über Google API-Services die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YouTube.
  3. Der Influencer bestätigt zugleich, dass alle von ihm auf der Plattform gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und er sich nicht eines Namens bedient, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. Auch ist es dem Influencer untersagt, sich als andere Person auszugeben. Die persönlichen Angaben sind immer aktuell zu halten.
  4. Als Influencer gilt jede Person, die sich mit Ihren persönlichen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) auf unserer Website mit einem Passwort registriert und das Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung abgegeben hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung durchgelesen und verstanden wurden. Die Registrierung ist kostenlos.
  5. Der Influencer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hat der Influencer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
  6. Der Influencer darf sich nur ein Mal registrieren.
  7. Der Influencer verpflichtet sich die geltenden Regeln aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen. Verstößt er gegen die Nutzungsbedingungen oder besteht Verdacht, dass die Plattform missbräuchlich genutzt wird, kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen werden.
  8. Leadnow kann die Nutzung bestimmter Funktionen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen und Funktionen für bestimmte Influencer beschränken. Auch kann mit der separaten Zustimmung des Influencers für die Nutzung bestimmter Funktionen ein Entgelt eingeführt werden.
  9. Leadnow behält sich das Recht vor, den Influencer für die Accounterstellung zu verifizieren und zu überprüfen.

3. Vertragsgegenstand      

Dieser Vertrag regelt grundsätzlich unter welchen Bedingungen Influencer die Leadnow Plattform nutzen können sowie das Zustandekommen von Werbeaufträgen zwischen Unternehmen und Influencern, die Ausführungsbedingungen sowie die Zahlungsabwicklung. Unter anderem werden Haftungsverhältnisse, Geheimhaltungspflichten, Urheberrechtsverhältnisse sowie Datenschutzbedingungen geklärt.

4. Werbeauftrag und Leistungsumfang von Leadnow

  1. Ein Werbeauftrag bietet Influencern die Möglichkeit Geld, Gutscheine oder Produkte durch Unternehmen auf unserer Plattform zu erhalten. Influencer erbringen als Gegenleistung dafür Werbung in Form von Product oder Service Placements.  Leadnow vermittelt solche Werbeaufträge an den Influencer, wickelt den Werbeauftrag für den Influencer ab und erstellt einen Tracking-Report über die erzielten Ergebnisse, welcher dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
  2. Die Auftragsbeschreibung, Voraussetzungen, Konditionen, Bedingungen, Umsetzungs- und Durchführungsdetails sowie Dos and Don`ts werden im jeweiligen Werbeauftrag vom Unternehmen im Rahmen der Auftragsvereinbarungen individuell bestimmt. Diese Bestimmungen sind für die Auftragserledigung grundsätzlich bindend und zwingend einzuhalten.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart, müssen Werbebeiträge mindestens ein Jahr lang auf der vereinbarten Plattform ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sichtbar sein. Veröffentlichte Beiträge dürfen bis dahin nicht gelöscht, entfernt, geändert, versteckt oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden. Beiträge, bei denen die Beitragsdauer grundsätzlich zeitlich beschränkt ist, sind hiervon nicht betroffen (Storyposts etc.).

5. Zustandekommen eines Werbeauftrags

  1. Influencer haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Werbeaufträge von Unternehmen anzunehmen.
  2. a) Werbeauftrag mit Bewerbungsverfahren

Bei einem Auftrag mit einer Bewerbungsmöglichkeit muss sich ein Influencer zunächst bewerben, um den Auftrag erhalten zu können. Durch Drücken des Buttons „Jetzt Bewerben“ oder „Angebot abgeben“ entsteht ein Angebot des Influencers an das Unternehmen. Erst die Zusage des Unternehmens führt zu einer verbindlichen Annahme des Werbeauftrags für den Influencer. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme wird dem Influencer als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.

  1. b) Werbeauftrag als Sofort Deal

Beim Sofort Deal stellt der von dem Unternehmen eingestellte Werbeauftrag bereits ein verbindliches Angebot dar. Das Angebot wird vom Influencer durch Drücken des Buttons „Deal annehmen“ rechtsverbindlich angenommen. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme des Sofort Deals wird dem Influencer als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.

  1. Die Auftragsbestätigung enthält die Auftragsvereinbarungen und die zu erfüllenden Anweisungen.
  2. Ein Influencer hat jedoch keinen Anspruch auf Werbeaufträge. Insbesondere hat der Influencer keinen Anspruch darauf von Unternehmen nach einer Bewerbung auf einen Auftrag eine Zusage zu erhalten.
  3. Bevor der Influencer Werbeaufträge annehmen kann, wird vorausgesetzt, dass der Influencer sich mit seinem Facebook- bzw. Instagram-Account verknüpft. Ist der Account 30 Tage lang nicht mit Facebook bzw. Instagram verknüpft, behält sich Leadnow das Recht vor, den Account des Influencers zu löschen.

6. Pflichten des Influencers und Einhaltung der Auftragsvereinbarungen

  1. Für die Werbebeiträge und den Werbecontent ist der Influencer selbst verantwortlich.
  2. Nach Annahme des Werbeauftrags hat der Influencer alle Auftragsvereinbarungen ordnungsgemäß einzuhalten. Insbesondere hat er sich an vorgegebene Fristen (Uhrzeit, Zeitraum), Laufzeiten, Medienformate, Inhalte, die vorgegebenen Social-Media-Kanäle sowie sonstige Vereinbarungen (Rabatte, Gewinnspiele, Hashtags, Links, Verlinkungen, etc.) zu halten. Auch hat der Influencer die Auftragsvereinbarung sorgfältig durchzulesen, sodass er alle darin enthaltenen Anweisungen bei der Durchführung berücksichtigt.
  3. Der Influencer hat sich nicht um das Funktionieren von zur Verfügung gestellten externen Schnittstellen wie Links, Tracking Pixels etc. zu kümmern und haftet auch nicht für die Funktionsfähigkeit dieser, es sei denn, er manipuliert die Quellen derart, dass dadurch die eigentliche Funktion eingeschränkt ist oder nicht gewährleistet werden kann.
  4. In allen Durchführungspunkten, die nicht in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen sind, ist der Influencer im Grundsatz frei in seiner Umsetzung, um seine Authentizität zu wahren.
  5. Dem Influencer ist es stets untersagt, Werbecontent zu veröffentlichen, der gegen strafrechtliche Vorschriften oder Bußgeldvorschriften verstößt. Vor allem ist es dem Influencer untersagt Produkte und Dienstleistungen, Marken, Firmennamen, Personen oder Unternehmen in jeglicher Form zu diskreditieren bzw. negative Äußerungen darüber zu treffen, falsche Angaben zu machen oder pornografische, rassistische, extremistische, volkshetzerische, gewaltverherrlichende oder sonst unangemessene Inhalte zu veröffentlichen.
  6. Der Influencer hat bei jedem Werbebeitrag die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten bei Werbebeiträgen zu beachten. Außerdem bestätigt der Influencer, dass er für den zu veröffentlichenden Werbecontent keine Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte, Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte bzw. Verwertungsrechte Dritter verletzt.
  7. Auf begründete Aufforderung des Unternehmens oder von Leadnow hat der Influencer alle betroffenen Beiträge unverzüglich zu löschen bzw. zu ändern. Diese Aufforderung erfolgt in Textform per E-Mail.
  8. Nach dem der Influencer einen Werbeauftrag angenommen und erfüllt hat, ist über jede erfüllte Leistung ein Nachweis zu erbringen. Besteht der Auftrag aus mehreren Leistungen, so hat der Influencer jeweils über die einzelne Leistung gesondert einen Nachweis zu erbringen. Für diesen Nachweis ist der Influencer dazu verpflichtet eine URL (Link) welche ohne weitere Maßnahmen direkt und korrekt auf die erbrachte Leistung auflöst zu jedem einzelnen veröffentlichten Werbebeitrag auf der Leadnow Plattform bereitzustellen, sodass bei jedem einzelnen Beitrag auf der jeweiligen Social-Media-Plattform überprüft werden kann, ob der Auftrag gemäß den Auftragsvereinbarungen durchgeführt wurde. Der Influencer erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Link zusammen mit dem Content über den Nachweis dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.
  9. Kann der Influencer die Vereinbarungen nicht einhalten, hat er dies unverzüglich dem Unternehmen über den integrierten Chat mitzuteilen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Fristen voraussichtlich nicht eingehalten werden können.

7. Änderung der Auftragsvereinbarungen, ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden

  1. Nach der Annahme eines Werbeauftrags darf die in der Auftragsvereinbarung festgelegte Vergütungshöhe nicht mehr geändert oder verhandelt werden. Diese Komponente ist fixer Vertragsbestandteil und damit unveränderbar. Auch durch ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden bleibt die Vergütungshöhe unberührt.
  2. Änderungen der in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungsanweisungen und Vorgaben (variable Bestandteile) sowie über die Auftragsvereinbarung hinausgehende ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden, können nur über die Leadnow Plattform in beidseitigem Einvernehmen zwischen dem Unternehmen und dem Influencer in Textform über den integrierten Chat getroffen werden. Eines gesonderten Vertrags bedarf es hierfür nicht.
  3. Mängelanzeigen über die Beschaffenheit von Produkten bzw. Dienstleistungen insbesondere betreffend die Konfektionsgröße, Farbe, Funktionen sowie eine Rücktrittserklärung sind unverzüglich schriftlich über den Chat dem Auftraggeber anzuzeigen. Im Falle des Rücktritts hat der Influencer die erhaltenen Produkte dem Unternehmen zurückzugeben und der Anspruch auf Vergütung entfällt.
  4. Leadnow ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Influencer und dem Unternehmen für jeden Auftrag.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der erbrachten Leistung. Ein Werbeauftrag kann mehrere zu erbringenden Leistungen enthalten. Als eine zu erbringende Leistung wird grundsätzlich ein zu veröffentlichender Werbebeitrag (Feedpost, Storypost, etc.) verstanden.
  2. Der Influencer erhält eine Vergütung in Form von Produkten, Gutscheinen oder eine Auszahlung vom Unternehmen nur nach ordnungsgemäßer Ausführung aller zu erbringenden Leistungen und, wenn der Nachweis über jede erbrachte Leistung, die im Rahmen eines Werbeauftrags zu erbringen war, dem Unternehmen über die Leadnow Plattform gemäß § 6 Nr. 8 zugänglich gemacht wurde. Werden nicht alle zu erbringenden Leistungen eines Werbeauftrags oder alle Nachweise erbracht, kann das Unternehmen das für Werbungszwecke übergebene Produkt zurückverlangen. Produkte, die lediglich für Werbungszwecke nur zeitlich begrenzt überlassen werden und nicht als Vergütung dem Influencer zukommen, hat der Influencer nach der Ausführung des Werbeauftrags wieder an das Unternehmen zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands hat das Unternehmen zu tragen, soweit in den Auftragsvereinbarungen nicht etwas anderes geregelt wurde.
  3. Besteht die Vergütung ganz oder teilweise in Geld, erhält der Influencer nach der letzten zu erbringenden Leistung den vereinbarten Vergütungsbetrag auf das Treuhandkonto unseres integrierten Zahlungsdienstleisters gutgeschrieben. Der Influencer erhält die Möglichkeit diesen Betrag auf sein persönliches Bankkonto überweisen zu lassen. Der Influencer erklärt sich damit einverstanden, dass Leadnow im Namen und auf Rechnung des Influencers elektronische Rechnungen versenden darf. Die Rechnung im Namen und auf Rechnung des Influencers an das Unternehmen wird dabei in elektronischer Form ausgestellt und versendet. Dabei hat der Influencer keine Rechnung an Leadnow und auch nicht an den Auftraggeber mehr zu senden. Leadnow haftet allerdings nicht für Zahlungsausfälle durch das Unternehmen oder unbeglichene Forderungen und geht nicht für offene Forderungen in Vorkasse. Eine Auszahlung an den Influencer erfolgt also nur, wenn das Unternehmen den vereinbarten Betrag gezahlt hat. Sämtliche Preise und die in diesen Vereinbarungen genannten Geldbeträge lauten auf Euro.
  4. Leadnow erhält für jeden vermittelten Werbeauftrag eine Service-Gebühr in Höhe von 17% zuzüglich Umsatzsteuer auf den Nettovergütungsbetrag an den Influencer. Enthalten in dem Auszahlungsbetrag sind auch etwaig anfallende Steuern für den Influencer sowie Abgaben, insbesondere der Künstlersozialversicherungsabgabe. Der Influencer erteilt Leadnow das Recht, für Ihn die Vergütung vom Auftraggeber auf sein Treuhandkonto unseres integrierten Zahlungsdienstleisters einzuziehen und tritt die Höhe der Service-Gebühr inklusive der Umsatzsteuer sodann an Leadnow ab. Leadnow nimmt die Abtretung als Abtretungsempfänger stets an. Durch die Abtretung ist der Provisionsanspruch von Leadnow gegenüber dem Influencer abgegolten.
  5. Der Influencer kann sich die erhaltenen Vergütungsbeträge auf ein über die Plattform angegebenes persönliches Bankkonto überweisen lassen. Ohne die Angabe eines persönlichen Bankkontos ist eine Auszahlung nicht möglich. Bevor die Auszahlung an den Influencer erfolgt, wird der Vergütungsbetrag in dem E-Wallet („Treuhandkonto“) des Influencers aufbewahrt. Das im E-Wallet eines Influencers verfügbare Guthaben kann jederzeit nach Prüfung und Verifizierung der Identität des Influencers ohne ein Überweisungsentgelt auf das persönliche Bankkonto überwiesen werden. Dokumente zur Verifizierung der Identität dürfen an einen Drittanbieter weitergegeben und von diesem gespeichert werden. Der Influencer gilt als Verkäufer. Liegt Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Geldwäsche vor, behält sich Leadnow die Einschränkung bzw. Sperrung des Accounts vom Influencer vor.
  6. Hat der Influencer eine Nichtleistung oder Schlechtleistung zu vertreten,  hat der Influencer die Kosten für eine mögliche Rücksendung des im Rahmen eines Werbeauftrags an den Influencer als Vergütung überlassenen Produkts zu tragen.
  7. Die Versteuerung der Einnahmen und der Zuwendungen in Form von Produkten an die Influencer über Leadnow ist nicht Sache von Leadnow oder dem Auftraggeber und obliegt vollständig dem Influencer. Gleiches gilt für die Abführungspflichten von Sozialversicherungsabgaben, Rentenversicherungsabgaben, der Künstlersozialversicherungsabgaben (KSVG) sowie sonstiger gesetzlich abzuführender Abgaben.
  8. Im Rahmen der Registrierung hat der Influencer anzugeben, ob er der Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 I UStG unterliegt. Die Angaben sind eigenständig aktuell zu halten, sodass Leadnow richtige Rechnungen im Namen des Influencers ausstellen kann. Leadnow bietet dem Influencer für die Angaben die Möglichkeit auf der Plattform. Leadnow haftet jedoch nicht für unrichtige oder unterlassene Angaben des Influencers in Bezug auf die auszuweisende Umsatzsteuer.

9. Beendigung des Nutzungsvertrags

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Influencer und Leadnow kann grundsätzlich von beiden Parteien wie folgt beendigt und damit für die Zukunft unwirksam gemacht werden.
  2. a) Eine Kündigung über E-Mail an info@leadnow-marketing.de.
  3. b) Die Löschung des Accounts, ausgehend von Leadnow, bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Leadnow behält sich das Recht vor bestimmte Influencer von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn die betreffende Person die Plattform missbräuchlich nutzt. Insbesondere kommt eine Kündigung im Falle von Falschangaben, Manipulation sowie Terrorismusfinanzierung in Betracht. Wird gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, kann der Influencer unmittelbar von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  4. c) Die Löschung des Accounts ausgehend vom Influencer bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Influencer kann jederzeit seinen Account selbst löschen oder die Löschung beantragen. Die eigenständige Löschung ist über die Plattform unter den “Profileinstellungen” möglich.
  5. Geht die Beendigungserklärung vom Influencer aus, tritt die Unwirksamkeit des Vertragsverhältnisses erst ein, wenn keine Leistungsverpflichtungen aus aktiven Werbeaufträgen des Nutzers mehr ausstehen. Wählt der Influencer lediglich die Deaktivierung des Accounts, werden die Daten nicht gelöscht, der Account wird lediglich stillgelegt. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

10. Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrecht, Geistiges Eigentum

  1. Der Influencer räumt Leadnow das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die über Leadnow vermittelten und vom Influencer veröffentlichten Werbebeiträge mitsamt dem Werbecontent (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein und erlaubt Leadnow ausdrücklich die Unterlizenzierung. Damit kann Leadnow in seinem Ermessen die Nutzungs- und Verwertungsrechte an das Unternehmen, von dem der Werbeauftrag stammt, weiterreichen. Insbesondere hat Leadnow das Recht den Werbecontent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Bild, Video und Ton wiederzugeben. Die Einräumung der Rechte erfolgt gebührenfrei.
  2. Dem Influencer ist es gestattet den erstellten Werbecontent für die Erfüllung des Werbeauftrags zu nutzen und auf den vereinbarten Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.
  3. Der Influencer erteilt Leadnow zudem das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte an Informationen und Dateien, die der Influencer Leadnow über Schnittstellen zu den Social-Media-Plattformen per Account-Verknüpfung bereitstellt. Die bereitgestellten Informationen und Mediendateien umfassen insbesondere Daten zur Person (wie z. B. e-Mail, Vor- und Nachname), öffentliche Angaben auf den Social-Media-Plattformen, Texte, Bilder, Profilbilder, Videos, Icons, Insight-Daten über die Zielgruppe sowie weitere auf den Social-Media-Plattform bereitgestellte Materialien. Leadnow ist berechtigt diese Informationen potenziellen Auftraggebern anzuzeigen. Die Einräumung der Rechte erfolgt gebührenfrei.
  4. Sämtliche auf der Leadnow Plattform bereitgestellten Informationen, Daten, Chatverläufe, Angaben, Dateien, Texte, Bilder, Videos, Icons sowie das Design, der strukturelle Aufbau der Plattform, jeglicher Quellcode und weitere auf der Plattform bereitgestellte Materialien sind geistiges Eigentum von Leadnow und dürfen in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung kopiert, im Internet und den Sozialen Medien veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt oder sonst wie verwertet werden. Der Influencer verpflichtet sich alle oben genannten Informationen über die Auftragsvereinbarungen und alle weiteren Informationen, die im Rahmen eines Werbeauftrags Vertragsbestandteil werden, stillschweigend für sich zu bewahren und nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

11. Gewährleistung

  1. Leadnow stellt die Funktionalität und den Informationsservice der Plattform zur Verfügung. Ein Recht auf eine unterbrechungsfreie und technisch einwandfreie Verfügbarkeit hat der Influencer nicht.
  2. Leadnow übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Auftragsvereinbarungen vom Unternehmen angegebenen Informationen. Auch übernimmt Leadnow keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden.
  3. Leadnow ist berechtigt für die Verbesserung, Änderung und Erweiterung der Plattform Erweiterungsarbeiten, Wartungsarbeiten sowie Instandhaltungsarbeiten ohne Erlaubnis des Influencers jederzeit durchzuführen.

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Leadnow haftet gegenüber dem Influencer für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Leadnow nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und zwar der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  2. Für Datenverlust und damit im Zusammenhang entstehende Schäden haftet Leadnow nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und wenn nicht der Influencer selbst hätte diesen Verlust vermeiden können.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
  4. Für mit der fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung von Werbung einhergehenden Schäden und Verstößen haftet der Influencer.
  5. Leadnow haftet ebenso nicht für Verstöße des Influencers gegen die Nutzungsbedingungen von Social-Media-Plattformen sowie für Verstöße gegen sonstiges geltendes Recht. Für jegliche Schadensersatzansprüche, die Dritte gegenüber dem Influencer geltend machen wollen, haftet Leadnow nicht.
  6. Leadnow haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Produkte, die Brands den Influencern bereitstellen und kann auch nicht für Ansprüche diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Leadnow haftet nicht für Schäden, die das Unternehmen zu vertreten hat. Insbesondere haftet Leadnow nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Auslieferung des zu bewerbenden Produkts an den Influencer entstehen.
  7. Leadnow haftet außerdem nicht für die Inhalte der Werbebeiträge, die Influencer erstellen und auch nicht für alle dem Influencer entstehenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen.
  8. Verstößt der Influencer gegen diese Nutzungsbedingungen ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber Leadnow verpflichtet. Zum Schadensersatz ist der Influencer auch verpflichtet, wenn dieser die Facebook bzw. Instagram-Verknüpfung während eines aktiven Werbeauftrags entfernt.
  9. Wird ein Auftrag zurückgezogen, haftet Leadnow nicht für den ausstehenden Vergütungsanspruch des Influencers gegenüber dem Unternehmen.
  10. Leadnow haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Influencer mit seinen Zugangsdaten nicht so umgeht, wie es erforderlich ist.

13. Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Leadnow erhebt im Rahmen der Registrierung für die Nutzung der Plattform und insbesondere bei der Abwicklung von Werbeaufträgen persönliche Daten des Influencers. Leadnow beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie der EU-DSGVO.
  2. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe sowie zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen Leadnow und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Zur außergerichtlichen Streitschlichtung hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Leadnow gem. § 36 VSBG weder bereit noch verpflichtet.
  4. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das Gericht am Sitz von Leadnow.
  5. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften oder gesondert schriftlich wirksame Vereinbarungen, die im Einvernehmen aller involvierten Parteien getroffen werden.

Stand dieser AGB ist der 16. August 2021.

 

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